Arbeitskleidung? Das braucht der Staplerfahrer

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Arbeitskleidung für Staplerfahrer? Arbeitskleidung für Staplerfahrer? fofolia©DDRockstar

Um es gleich vorwegzunehmen: Eine gesetzliche Regelung bezüglich vorgeschriebener Arbeitskleidung gibt es nicht. Trotzdem kann ein Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und damit die sogenannte PSA (Persönliche Schutzausrüstung) innerbetrieblich regeln.

Generell ist zwischen Arbeitskleidung und PSA zu unterscheiden. Arbeitskleidung - das ist der Oberbegriff für alle Anziehsachen, die im jeweiligen Job getragen werden. Das kann also der Business-Anzug in der Bank genau wie die Schwesternkluft im Krankenhaus sein. Das bedeutet, dass sie zweckmäßig sein kann oder ein einheitliches Erscheinungsbild sichert, schützen tut sie nicht zwangsläufig automatisch.

Die PSA hingegen hat den Zweck, seinen Träger während seiner Tätigkeit vor potentiellen Gefahren zu schützen. Angesichts der Dinge, die ein Staplerfahrer mit dem Flurförderzeug befördert, fallen einem da ganz spontan bestimmte Utensilien ein, die er tragen sollte auch ohne innerbetriebliche Anweisung. Gibt es diese jedoch, weil die Gefährdungsbeurteilung das Tragen einer PSA vorschreibt, ist der Arbeitgeber Träger der Kosten für die jeweilige Ausrüstung. Auch Wartung, Pflege und Unterweisung im Umgang mit den Schutzutensilien fallen in seinen Verantwortungsbereich. 

Natürlich kommt es immer auf das Arbeitsumfeld an. Ein Stapler mit Anbaugerät wie z.B. einer Gabel für landwirtschaftliche Zwecke wird in einem anderen Umfeld gebraucht als der Schubmaststapler für große Höhen, und das Gefährdungspotenzial ist auch ein anderes. Für die Arbeit in Lägern mit Hochregalen ist das Tragen eines Schutzhelms sinnvoll. Schließlich werden Waren nicht nur in kleinen und leichten Mengen transportiert.

Ebenfalls sinnvoll ist das Tragen von Schuhen mit verstärkender Zehenschutzkappe, damit die Füße vor herabfallenden Lasten geschützt werden.

In Betrieben, in denen es viele Mitarbeiter gerade im Zusammenhang mit Gabelstaplerverkehr gibt oder in denen der Arbeitsbereich schlecht ausgeleuchtet ist, ist das Tragen einer Warnweste für alle angebracht. Zum einen sorgt sie durch ihre auffällige Farbe dafür, dass der Staplerfahrer wahrgenommen wird, zum anderen kann der Staplerfahrer die sogenannten Fußgänger besser erkennen.

Arbeitet ein Staplerfahrer in lautem bis sehr lautem Umfeld, kann auch ein Gehörschutz angebracht sein. 

Ob es nun eine Betriebsanweisung gibt oder nicht - die eigene Sicherheit sollte doch immer vorgehen. Wer sich enstprechend kleidet, lebt gesünder! 

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