Was bedeutet das für Sie und Ihren Betrieb? Neben einigen weiteren Entlastungen ist besonders der Investitionsbooster interessant. Mit einer Sonderabschreibung in Höhe von bis zu 30 % auf förderfähige Investitionen reduzieren Sie Ihre Steuerlast sofort - im Investitionsjahr und in den beiden Folgejahren, denn die beschleunigte Abschreibemöglichkeit gilt für Investitionen, die vom 1. Juli 2025 bis 31.12.2027 getätigt werden. Voraussetzung: Ihr Unternehmen erzielt steuerpflichtigen Gewinn.
Der Investitionsbooster gilt für alle Betriebe unabhängig von Größe und Branche. Sie spielen schon lange mit dem Gedanken, sich in Sachen Flurförderzeuge neu aufzustellen oder Ihren Bestand auszubauen? Alte Geräte gegen neue, effiziente und wartungsarme Gabelstapler zu tauschen, die Maßstäbe für Sicherheit und Ergonomie setzen? Denn davon bietet unser Partner Mitsubishi-Logisnext eine ganze Menge und die Investitionen sind an keine besonderen Auflagen gebunden, förderfähig sind alle beweglichen, betriebsnotwendigen Investitionen wie z.B. Gabelstapler, Lagertechnik, Regelsysteme und sonstige Flurförderzeuge.
Ob die AXiA- und PREMiA-Hubwagenserien, ob die Kommissionierer mit dem schönen Namen VELiA, ob Gegengewichtsstapler für den Außenbereich oder z.B. die beliebte EDiA-Elektrogabelstapler-Serie, die innen wie außen eingesetzt werden kann: alle Stapler überzeugen mit kompakter, wartungsarmer Bauweise, mit technischen Features zu Sicherheit und Effizienz und vielen weiteren Details, die Sie zu schätzen lernen werden.
Weitere Informationen zum Investitionsbooster finden Sie hier. Und Sie wissen ja: Auf unserem großzügigen Betriebsgelände in Stelle bei Hamburg halten wir stets eine große Anzahl an Geräten aller Antriebsklassen für Sie bereit. Kommen Sie doch gern auf einen Besuch vorbei und überlegen, wie Sie die neue Förderung der Bundesregierung am besten für sich nutzen können!