Der richtige Umgang mit Arbeitsbühnen

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Arbeitsbühne der Uhrmacher Industriefahrzeuge KG Arbeitsbühne der Uhrmacher Industriefahrzeuge KG ©LL Werbeagentur Hamburg

Eines der bekanntesten Anbaugeräte für Gabelstapler ist die Arbeitsbühne. Meist kommen sie zum Einsatz, wenn in der Betriebshalle etwas in größerer Höhe zu reparieren oder z.B. ein Leuchtmittel auzutauschen ist.

Natürlich gibt es für ihren Einsatz Sicherheitsvorschriften, die unbedingt eingehalten werden sollten, um sich vor Schaden zu bewahren. So besteht generell bei Arbeiten in der Höhe eine Absturz- oder während der Bewegung der Arbeitsbühne eine Quetschgefahr.

Wie sollte nun eine Arbeitsbühne aussehen? Arbeitsbühnen als Anbaugerät für Stapler verfügen meist über einen komplett geschlossenen Boden aus Metall, der eben und rutschfest ist. In der Regel haben sie Europalettenmaße, also 800 x 1.200 mm. Bei größeren Arbeitsbühnen muss ein Sachverständigengutachten nachweisen, dass der Stapler für diese geeignet und ausgerichtet ist oder die örtlichen Betriebsbedingungen entsprechend ausgerichtet sind. Zur Hubmastseite muss ein Gitter über die komplette Seite der Arbeitsbühne vorhanden sein, damit ein Durchgreifen bis zum Hubmast nicht möglich ist. Arbeitsbühnen, die an einem Teleskopstapler angebracht sind, benötigen dieses zusätzliche Schutzgitter nicht. 

Außerdem verfügen Arbeitsbühnen über sogenannte Umwehrungen, die sich auf Fuß-, Knie- und Greifhöhe befinden und Personen oder z. B. Werkzeug vor dem Herabfallen schützen oder zum Festhalten dienen sollen. 

In der Regel muss für den Einsatz durch den Arbeitgeber eine Betriebsanweisung erstellt werden, die der mit der Arbeitsbühne Beschäftigte kennen und natürlich dementsprechend handeln muss. Auch Notfallmaßnahmen müssen geplant, sichergestellt und bekannt sein. Staplerfahrer und auf der Bühne Arbeitender müssen sich jederzeit verständigen können. Der auf der Arbeitsbühne Tätige sollte eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA; siehe Blog vom 24. Mai 2018) tragen, der Staplerfahrer zur eigenen Sicherheit als Schutz vor herabfallenden Gegenständen Schutzhelm und Sicherheitsschuhe. Eine standardmäßige Stapler-Arbeitsbühne darf nur mit 2 Personen beladen werden. Bei Einsatz des Staplers inklusive Arbeitsbühne im Freien muss der Untergrund tragfähig und belastbar sein sowie auf die Witterungsumstände (Wind? Regen?) Rücksicht genommen werden.

Auch der Staplerfahrer hat außer eventueller Schutzkleidung einige Dinge zu beachten. So darf er z.B. den Stapler nicht verlassen, während eine Person auf hochgefahrener Arbeitsbühne beschäftigt ist, damit z.B. eine Entschärfung einer Gefahrensituation jederzeit möglich ist. Der Hubmast muss so ausgerichtet werden, dass die Arbeitsbühne stets in einer waagerechten Stellung steht. Natürlich hat der Staplerfahrer vorher die Arbeitsbühne mit den Staplergabeln durch die Gabeltaschen sach- und fachgerecht aufzunehmen und zu befestigen.

Arbeitsbühnen, -körbe oder andere Anbaugeräte können Sie selbstverständlich bei uns erwerben oder mieten. Für Fragen zum sachgerechten Umgang stehen Ihnen unsere Servicemitarbeiter gern zur Verfügung!  

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