Für Sie heißt das: Unter bestimmten Bedingungen können Sie von einem Wechsel auf Elektrostapler oder dessen Neuanschaffung noch mehr profitieren als vorher und je höher die CO2-EInsparung, desto höher auch die Förderung.
Das BAFA unterscheidet zwischen Kleinst-, kleinen, mittleren und Nicht-KMU-Unternehmen. Kleinstunternehmen, d.h. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einer Jahresbilanzsumme von max. 2 Millionen € sowie kleine Unternehmen, d.h. weniger als 50 Mitarbeiter und eine Jahresbilanzsumme von max. 10 Millionen €, erfahren hierbei die größtmögliche Förderung. Schafft das Unternehmen einen Elektro-Stapler an und verschrottet gleichzeitig einen alten thermischen Stapler, gibt es dafür pauschal 33 % des Anschaffungswertes als staatliche Förderung. Neuanschaffungen werden mit bis zu 50 % der Investitionskosten sowie 1.200 € pro eingesparter Tonne CO2 bezuschusst.
Mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiters und einer Jahresbilanzsumme von max. 43 Millionen € erhalten für die Neuanschaffung eines E-Staplers bis zu 40 % der Investitionskosten und 900 € pro eingesparter Tonne CO2.
Noch größere Betriebe, die sogenannten Nicht-KMU-Unternehmen, können mit max. 30 % der Investitionskosten bei Neuanschaffung und 500 € je eingesparter Tonne CO2 bezuschusst werden.
Da lohnt es sich schon, darüber nachzudenken, ob jetzt der richtige Zeitpunkt für einen E-Stapler ist! Sprechen Sie uns gern an; zusammen mit unserem Kooperationspartner ermitteln wir die Höhe Ihrer möglichen Einsparungen. In unserem umfangreichen Sortiment mit vielen attraktiven E-Stapler-Modellen finden wir garantiert das Richtige für Ihren Bedarf. Wir freuen uns auf Sie bei Uhrmacher in Stelle bei Hamburg!