Viele Arbeitgeber gehen mittlerweile dazu über, Flächen, die sich Fußgänger und Flurförderzeuge teilen, optisch mit Markierungen zu trennen - sofern die Gegebenheiten des Betriebs dies zulassen. Nicht immer ist das der Fall. Es gibt daher im täglichen Arbeitsablauf ganz besondere Punkte, an denen erhöhte Aufmerksamkeit gefordert ist. Gerade für Fußgänger im Arbeitsbereich gilt: durch den Einsatz effizienter Elektrostapler ist das Sich-Verlassen auf akustische Wahrnehmung oft keine Option mehr. So kann der unbedachte Schritt nach hinten oder das plötzliche Betreten eines Abzweigungs- oder Kreuzungsbereichs schnell zur Falle werden. Fußgänger sollten den Blickkontakt zum Staplerfahrer suchen, um sicherzustellen, dass dieser auf ihn aufmerksam geworden ist und erst dann das Flurförderzeug passieren.
Für das Zufahren auf Kreuzungen oder Abzweigungen gilt generell, seine Geschwindigkeit anzupassen. Regale und andere Maschinen behindern die Sicht. Auch Flurförderzeuge haben natürlich einen Bremsweg, der genau wie beim normalen Autofahren beachtet werden muss. Der entsprechende Sicherheitsabstand zu einem vorausfahrenden Stapler ist daher unbedingt einzuhalten.
Das Herausfahren aus Lagerhallen kann ebenso zum Problem werden. Durch die plötzliche Änderung der Lichtverhältnisse ist die Sicht kurzzeitig eineschränkt, sodass besondere Aufmerksamkeit gefragt ist; dies gilt erst recht, wenn die Ausfahrt durch vielleicht schon leicht verunreinigte Lamellen und nicht durch ein mechanisches Tor vom Außenbereich getrennt ist. Fußgänger sollten sich hier ganz besonders versichern, dass sich kein Stapler nähert.
Besondere Vorsicht gilt auch an Rampen. Meist ist der Fahrtweg schmal, der Staplerfahrer konzentriert sich auf das Einhalten der Spur, erst recht, wenn er mit seiner Ladung rückwärts die Rampe wieder herunterfährt. Fußgänger sollten sich dort unbedingt an das Sperrverbot halten - und Rücksicht darauf nehmen, dass ein Staplerfahrer neben dem Fahren auch immer einen Blick auf die Ladung haben muss.